Bewirtschaftungskonzept






a) Tiere

Das Gemeinschaftskonzept kann mit den jetzt im Dorf gehaltenen Tieren nicht sinnvoll realisiert werden, da sie ganz unterschiedlicher Herkunft sind und unterschiedlich gehalten werden, d.h. die Bauernbetriebe im Dorf können nicht einfach ihre jetzigen Tiere in den Gemeinschaftsstall übergeben, sondern es braucht den Aufbau einer Herde, die an die vorgesehene Fütterung angepasst ist und die als Zweinutzungsrasse einen guten Fleischertrag liefert. Dieses Ziel soll mit dem rumänischen Rotfleckvieh erreicht werden.

Zuchtentscheide werden im Rahmen des Zuchtleitbildes der Genossenschaft zwischen Bewirtschafter und Stallleiter gemeinsam getroffen. Die Tiere und der Nachwuchs bleiben im Besitz der Bewirtschafter.

Wie der Link zwischen Futterlieferung (Menge, Qualität) und Futterverbrauch bzw. Produktion gelöst werden soll, kann sich nach verschiedenen bestehenden Modellen richten (z.B. Del Borsod/HU, Schweizer Gemeinschaftsställe).


b) Stall

Vorgesehen ist der Bau eines Stalles für 70 erwachsene Kühe sowie die Nachzucht für 2 Jahre.

Die Planung orientiert sich an einem Schweizer Vorbild und hat einen Umfang von 2‘400 m2 zuzüglich Heulagerraum, Mistplatz für die Aufbereitung von gut verrottetem Mist, und ein Maschinenschopf.


c) Futterproduktion und Abgabe des Hofdüngers

Das eingebrachte Futter wird mit einer Brückenwaage (Delta Gewicht Einfahrt-Ausfahrt) gewogen und in drei Kategorien eingeteilt (Futter für laktierende Kühe, Futter für Aufzucht und Galtkühe, Mais und anderes Kraftfutter).

Der Preis für diese drei Kategorien wird in Bezug auf Überlieferung bzw. Unterlieferung im Rahmen der Genossenschaftsversammlung demokratisch festgelegt.

Die Menge des pro Bewirtschafter beziehbaren Hofdüngers richtet sich nach der Menge des eingelieferten Futters.

Alternativ können Heuwiesen auch der Genossenschaft abgetreten werden, welche sie gegen einen ortsüblichen Pachtzins bewirtschaftet.

d) Bewirtschaftung

  • Verzicht auf Kunstdüngereinsatz und Pestizide (keine Biozertifizierung nötig)
  • Verzicht auf Einebnung von Stufenrainen und weiteren Landschaftsstrukturen.
  • Im Durchschnitt mindestens 25% der Fläche im Rahmen einer Fruchtfolge ackerbaulich genutzt, wovon mindestens 5% Mais.
  • Jährliche Beratung obligatorisch (Aufwand: ca. 2 Tage, kostenlos für Bewirtschafter)

Diese Bedingungen sollen zunächst 6 Jahre gelten und werden jeweils für weitere 6 Jahre neu verhandelt.

e) Weitere Dienstleistungen der Genossenschaft zugunsten der beteiligten Betriebe:

Die Genossenschaft

  • erledigt für die Mitglieder die Administration zur Erhaltung der Direktzahlungen und rechnet gemeinsam ab,
  • setzt sich für den Erhalt weiterer, an die hohe Biodiversität und die Hand- und Tierarbeit geknüpfte Direktzahlungen Seitens der EU bzw. des Staates ein (Formulierung neuer Programme, (z.B. zielorientierter Biodiversitätszahlungen),
  • setzt sich für eine bessere Arrondierung der Flächen auf freiwilliger Basis ein (Flächentausch aufgrund einfacher Bonitierung durch beigezogene Experten),
  • fördert mit Beratung, dem Aufbau eines Begleitprogramms und Vermarktung den Agrotourismus auf interessierten Betrieben.